Stichwort: Abmeldung ins Ausland
Leistungen
- LeistungWohnsitz abmeldenSie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.