Stichwort: Arbeitsvertrag und Beschäftigungsformen
Lebenslagen
- LebenslageLeiharbeit und ZeitarbeitUmgangssprachlich werden für die Arbeitnehmerüberlassung überwiegend die Begriffe "Leiharbeit" oder "Zeitarbeit" verwendet.
- LebenslageBefristete BeschäftigungsverhältnisseUnter bestimmten Bedingungen können Arbeitsverhältnisse von vornherein zeitlich begrenzt werden.
- LebenslageFreie Mitarbeiterinnen und MitarbeiterMit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Sie als Arbeitgeber rasch und flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren.
- LebenslageMidi- und MinijobsMidijobs Liegt das monatliche Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro, handelt es sich um einen Midijob.
- LebenslageHeimarbeitWenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten.
- LebenslageUrlaubsansprücheDer gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für ein Jahr beträgt bei einer Fünftagewoche 20 Werktage, bei einer Sechstagewoche 24 Werktage.
- LebenslageArbeitszeit und ArbeitsformenAls Arbeitgeber müssen Sie bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beachten.
- LebenslageArbeitsvertragEin Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei.
- LebenslagePraktikanten und studentische AushilfenBeschäftigte, die Arbeitslohn erhalten, müssen in der Regel in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.
- LebenslageTeilzeitbeschäftigungDie Vorteile der Teilzeitarbeit für Sie als Arbeitgeber sind: verbesserte Kapazitätsauslastung durch Ausweitung der Betriebszeiten Erhöhung der Dienstbereitschaft flexible Einarbeitung eines Nachfolgers, …
- LebenslageTelearbeitTelearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebes, in ihrem Privatbereich, leisten.