Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Eine Eintragung in das Denkmalbuch schützt Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Hinweis: Ob ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, stellt die Denkmalschutzbehörde in einem eigenen Verfahren fest. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein.
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um das Denkmalbuch einsehen zu dürfen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Eigentümerin und Eigentümer des Kulturdenkmals oder
- an einem Kauf eines Kulturdenkmals interessierte Personen.
Auch ein wissenschaftliches Interesse kann ausreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer sind: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, lassen Sie sich von der Eigentümerin oder vom Eigentümer die Zustimmung zur Einsichtnahme schriftlich bestätigen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.02.2020 freigegeben.