Zuständige Stelle
- L-Bank - Familienförderung [Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank] HausanschriftSchlossplatz 12
76131 KarlsruheTelefon0800 6645 471 gebührenfreiFax0721 / 150-3191
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Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.06.2020 freigegeben.