Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen
Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- energetische Sanierung
- altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
- Nutzung erneuerbarer Energien
Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.
Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.
Zuständige Stelle
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank HausanschriftSchlossplatz 10
76113 KarlsruheTelefon0721 / 150-0Fax0721 / 150-1001
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2020 freigegeben.