Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule entsprechen wird.
Hinweis:
Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann – eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über – noch unterfordert.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
- Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.07.2020 freigegeben.