Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Bei öffentlichen Flächen: die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Fund- oder Sichtungsortes
- Bei Privatgrundstücken: der Eigentümer oder die Eigentümerin
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Bei Privatgrundstücken
Verständigen Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie dafür sorgen, dass aufgefundene, tote Ratten sofort beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.
Am besten beauftragen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung und Beseitigung der Ratten.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.
Vertiefende Informationen
Wie vermeiden Sie Rattenbefall?
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
- Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.