Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,
- in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
- in deren Bezirk der Firmensitz des Transportunternehmes liegt
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Eine beantragende Person, die nicht an diesem Verfahren teilnimmt, kann ihren Antrag durch Fax stellen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2020 freigegeben.