Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.
Zuständige Stelle
- Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg HausanschriftAuf der Karlshöhe 2
71638 LudwigsburgTelefon0 71 41/ 965-0Fax0 71 41/965-234 - Filmakademie Baden-Württemberg GmbH HausanschriftMathildenstrasse 20
71638 LudwigsburgTelefon07141/969-0Fax07141/969-299 - Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts) HausanschriftLandfriedstraße 12
69117 HeidelbergTelefon06221-54 19200Fax06221-54 19209 - Karlsruher Institut für Technologie (KIT) HausanschriftKaiserstraße 12
76131 KarlsruheTelefon0721-608-0Fax0721-608-4290 - Pädagogische Hochschule Freiburg HausanschriftKunzenweg 21
79117 FreiburgTelefon0761-682-0Fax0761-682-402 - Pädagogische Hochschule Heidelberg HausanschriftKeplerstraße 87
69120 HeidelbergTelefon06221-477-0Fax06221-477-432 - Pädagogische Hochschule Karlsruhe HausanschriftBismarckstraße 10
76133 KarlsruheTelefon0721-925-3Fax0721-925-4000 - Pädagogische Hochschule Ludwigsburg HausanschriftReuteallee 46
71634 LudwigsburgTelefon07141-140-0Fax07141-140-434 - Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd HausanschriftOberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.GmündTelefon07171-983-0Fax07171-983-212 - Pädagogische Hochschule Weingarten HausanschriftKirchplatz 2
88250 WeingartenTelefon0751-501-0Fax0751-501-8200 - Popakademie Baden-Württemberg GmbH HausanschriftHafenstrasse 33
68159 MannheimTelefon0621/533972-00Fax0621/533972-99 - Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart HausanschriftAm Weissenhof 1
70191 StuttgartTelefon0711-28440-0Fax0711-28440-225 - Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)] HausanschriftRotebühlstraße 133
70197 StuttgartTelefon0711-1849-632Fax0711-1849-719 - Studienkolleg Konstanz - Center for International Students HausanschriftAlfred-Wachtel-Str. 8
78462 KonstanzTelefon07531 / 206-519 oder -361Fax07531 / 206-683 - Universität Freiburg PostfachPostfach Postfach
79085 FreiburgHausanschriftFriedrichstraße 39
79098 FreiburgTelefon+49 761 203 0Fax+49 761 203 4369 - Universität Heidelberg HausanschriftGrabengasse 1
69117 HeidelbergTelefon06221-54-0Fax06221-54-2618 - Universität Hohenheim HausanschriftSchloss 1
70599 StuttgartTelefon0711-459-0Fax0711-459-23960 - Universität Konstanz HausanschriftUniversitätsstraße 10
78464 KonstanzTelefon07531-88-0Fax07531-88-3688 - Universität Mannheim HausanschriftSchloss 1
68131 MannheimTelefon0621-181-2222Fax0621-181-1050 - Universität Stuttgart HausanschriftKeplerstraße 7
70174 StuttgartTelefon0711-685-0Fax0711-685-82271 - Universität Tübingen HausanschriftGeschwister-Scholl-Platz 1
72074 TübingenTelefon07071-29-0Fax07071-29-5990 - Universität Ulm HausanschriftHelmholtzstraße 16
89081 UlmTelefon0731-50-10Fax0731-502-2038 - Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)] HausanschriftFriedrichstraße 14
70174 StuttgartTelefon0711-320 660-0Fax0711-320 660-66
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen. - Ausreichende Sprachkenntnisse
Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.
Verfahrensablauf
Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.
Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.
War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.
Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.
Fristen
- Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
- für das kommende Wintersemester: 15. Juli
- für das kommende Sommersemester: 15. Januar
Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.
- Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.
Erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
- Matura
- Bakkalaureat
- School-Leaving-Certificate
- General Certificate of Education (GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
- falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
- Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.
Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.
Vertiefende Informationen
- Zulassung zum Studium
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger anerkennen lassen
- Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs: www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de
- Adressen und Internetseiten der Hochschulen: www.studieninfo-bw.de
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Informationen der Kultusministerkonferenz
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.