Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name (auch mögliche frühere Namen)
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
- ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
- Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
- wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.
Vertiefende Informationen
Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.03.2019 freigegeben.