Sozialleistungen in Frankreich
Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe - Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden - Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Ausnahmen können für Grenzgänger bestehen.
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Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 22.08.2019 freigegeben.