Hausmüll entsorgen
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Die Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an. Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen. Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2019 freigegeben.